Post vom Finanzamt: Einheitsbewertung

Hey, von euch haben wir ja lange nichts mehr gehört (was ja eigentlich auch ganz gut so ist). Heute war es aber dann wieder mal soweit: wir haben Post vom Finanzamt Aachen-Kreis erhalten. Dieses Mal möchten die Damen und Herren vom Fiskus von uns die Feststellung des Einheitswerts. Die von uns auszufüllenden Erklärungsvorducke werden benötigt, um prüfen zu können, ob der Einheitswert neu oder nachträglich festgestellt werden muss. Natürlich will das Amt auch noch zusätzlich zu der Erklärung noch einige sogenannte „sachdienliche Unterlagen“ haben. Gefordert sind Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung und Massen- und Flächenberechnung. Ach was habe ich das (gar nicht) vermisst – dieses Unterlagen (für teures Geld) zusammen suchen und zur nächsten Behörde schicken. Und ich Narr dachte, dass ich mit dem Thema durch bin – Denkste!

In der sogenannten „vereinfachten Erklärung zur Einheitsbewertung des Grundbesitzes“ werden folgende zu beantwortende Fragen gestellt:

  • Wie groß ist die bebaute Fläche des Grundstücks?
  • Wann war das Gebäude bzw. waren einzelne Gebäudeteile bezugsfertig?
  • Welche Gebäudeteile sind am Stichtag noch nicht bezugsfertig (z.B. Wohnräume im Dachgeschoss)? Wann werden sie voraussichtlich bezugsfertig?
  • Sollte das Bauvorhaben noch nicht beendet sein, wann ist mit der Bezugsfertigkeit zu rechnen?
  • Wie hoch waren die Baukosten des Gebäudes?
  • Um welches Gebäude handelt es sich? (Hier kann man freistehendes Gebäude, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus auswählen)
  • Es liegt folgende Bauausführung vor: Massivbau, Fachwerkbau mit massiver Ausmauerung, Fachwerkbau mit Lehmausfachung, Fertighaus (hier müssen wir die Firma und den Haustyp angeben und eine Kopie der Baubeschreibung beilegen) oder Sonstiges
  • Wie viele abgeschlossene Wohnungen befinden sich im Gebäude?
  • Wie groß ist die Gesamtwohnfläche (ohne Flächenangaben lt. Nr. 14) <– Laut Nummer 14 – aha, ist klar ??!!
  • Wie wird das Gebäude beheizt?
  • Sind Bad/Dusche/WC vorhanden? Nöö, wofür denn… *g
  • Sind besonders ausgestattete Räume vorhanden, die nicht in der Gesamtwohnfläche enthalten sind? (Hier kann man Hobbyraum, Sauna, Schwimmbad (mit Angabe der Wasserfläche) oder Sonstiges angeben.)
  • Sind außer Wohnräume anderweitig genutzte Räume vorhanden?
  • Wie viele Pkw-Stellplätze sind vorhanden?
  • Weitere Angaben

Zumindest hat uns der Fiskus einen recht langen Zeitraum eingeräumt, um „den Kram“ abliefern zu können.

Übrigens, der Einheitswert ist für den inländischen Grundbesitz nach den Vorschriften der §§ 19 bis 56 sowie § 60 Bewertungsgesetz 1955 festzustellen. Zum inländischen Grundbesitz zählen:

  • das land- und forstwirtschaftliche Vermögen,
  • das Grundvermögen und
  • die zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke).

Der Einheitswert ist ein für Besteuerungszwecke vom Finanzamt mit Bescheid festgestellter Wert für Grundbesitz, der i.d.R. wesentlich unter dem Verkehrswert liegt.

Der Einheitswert ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, desweiteren für die Erbschafts- und Schenkungssteuer (bis zum 31. Juli 2008 – siehe Schenkungsmeldegesetz), für die Grunderwerbsteuer (in bestimmten im Grunderwerbsteuergesetz aufgezählten Fällen) und für weitere Abgaben und Beiträge wie z.B. Bodenwertabgabe, Abgabe und Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, für die Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben usw. Alles verstanden?

Strom- und Wasseranschluss Antrag

Die Artikelüberschrift schreibt sich ja noch ganz einfach. Doch heraus zu finden, wer für uns denn der Strom- und Wasseranbieter ist, ist gar nicht mal so einfach. Die erste Vermutung (und wie sich im Nachhinein herausstellt auch die richtige) war die EWV. Die EWV ist auch bereits jetzt in unserer Wohnung der Wasser- und Stromversorger und wir hatten noch im Hinterkopf, dass unser Grundstücksverkäufer auch der Meinung war, dass die EWV für uns in Fronhoven zuständig sei. Also mal bei der kostenlosen EWV Hotline angerufen und mal ganz einfach gefragt, ob die denn un für uns zuständig seien und wie ich denn Wasser und Strom beantragen könnte. Auweia, da hatte ich ja was gefragt. So manchmal stellt man sich ja die Frage, ob man der erste Mensch ist, der da anruft uns eine solch „komplizierte“ Frage stellt. Ich wurde also von Stelle A nach Stelle B verbunden, nach C, nach D und so weiter, bis dann irgendwann das typische Besetzt-Tuten zu hören war. Na Danke!!

OK, versuche ich doch mal mein Glück bei der ENWOR, ein weiter Versorger in unserer Region. Dort hat man anscheinend schon mal einen vergleichbaren Anruf erhalten, zumindest wurde mir sofort geholfen. Wie sich aber nach dem Studium einer Versorgungskarte herausstellte, ist die ENWOR nicht für uns zuständig, sondern die EWV. Na, zumindest die ENWOR weiß bescheid, dass wir von der EWV versorgt werden. Dann werde ich jetzt mal versuchen der EWV klar zu machen, dass die unsere zukünftige Versorger für Wasser und Strom sind.

Also wieder bei der EWV angerufen. Dort wurde ich dieses Mal wieder wo anders hin durchgestellt – ist zumindest abwechslungsreich. So wird nicht langweilig…. Irgendwann hatte ich dann jemanden an der Leitung, der mir tatsächlich helfen wollte. Für einen Anschlussantrag muss ich also nun ein Angebot anfordern. Dies kann ich aber per Internet machen. Hey, das ist ja mal fortschrittlich, dachte ich mir (und habe mich aber zu früh gefreut). Der nette Mitarbeiter erklärte mir, dass ich auf der regionetz.de Webseite da und da und hier hinklicken muss und die Meldung a la „wir sind für ihren Wasseranschluss nicht zuständig“ ignorieren soll, da sie da sehr wohl für zuständig seien (das soll mal einer verstehen…). Außerdem wurde mir direkt mitgeteilt, dass der Baustrom 226,– € kostet und eine Mehrsparten-Einführung bei ca. 500,– € liegt.

Nach dem Gespräch bin ich dann mal auf der Webseite gegangen und habe das getan, was der EWV’ler mir geschildert hatte. Resultat war dann irgendwann ein DINA4-Blatt (PDF-Dokument), welches nun ausgedruckt werden muss und inkl. amtlichen Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:250, einer Schnittzeichnung und einem Kellergrundriss zu regionetz geschickt werden muss. Außerdem wird auf dem Angebotsantrag auch noch nach der Stromsumme der Wärmepumpe in kW gefragt. Woher soll ich die denn nun nehmen? Das Feld lassen wir jetzt erst einmal frei. Werde nachher noch mal in unseren Bauunterlagen schmöckern, ob ich eine dazu passende Angabe finde – was ich eher nicht annehme.