Mitteilung Baubeginn eines freigestellten Bauvorhabens nach § 67 BauO NRW
Eine Woche vor Beginn des Bauvorhabens müssen wir unserer zuständigen Bauaufsichtsbehörde dies mit einem entsprechendem Formular anzeigen. In diesem Formular werden neben unserer Anschrift, den Angaben zum Grundstück (Flur, Flurstück, etc.) noch die Unterschriften des bestellten Bauleiters, des bestellten Fachbauleiters, des staatlich anerkannten Sachverständigen und des Bauherren benötigt. Außerdem ist ein amtlicher Nachweis über die Einhaltung der erforderlichen Grenzabstände sowie die Höhenlagen des Gebäudes beizulegen. Diesen haben wir von unserem Vermesser erhalten.
Anträge « baublogs.info sagt
am 3. Oktober 2010 @ 21:27
[…] ProHaus-Bauherren Jenny und Marcel haben einen Brief geschrieben. In ihrem Baublog verraten sie auch, an wen sie den Brief geschrieben haben: An die Untere Bauaufsichtsbehörde. Und […]
Sandra sagt
am 24. August 2011 @ 09:13
Hallo,
wir planen momentan auch unseren Hausbau und konnten schon viel hilfreiches und interessantes auf eurem Blog erfahren.
Danke dafür!