Post von der Bezirksregierung Köln
Heute hatten wir mal wieder Post von der Bezirksregierung Köln im Briefkasten liegen. „Was dass wohl sein wird?“ fragten wir uns. Das kann keine positive Post sein – aber wir erwarten auch nichts von der Behörde. Vielleicht noch eine sehr verspätete Rechnung für irgendwas? Oder irgendeine Auflage wegen unsere Rigole? Voller Spannung öffneten wir den Kuvert. In fett stand dort als Betreff „Eintragung einer Gewässerbenutzungsbefugnis in das Wasserbuch“. Aha, das legendäre Wasserbuch. *kopfschüttel Was zum Teufel ist ein WASSERBUCH?
Tja, da hat es die Bezirksregierung Köln doch tatsächlich in Nahezu Lichtgeschwindigkeit (oder war es doch sogar Warp 2) geschafft den Erlaubnisbescheid der StädteRegion Aachen vom 23.11.2010 einzutragen und das nach „nur“ vier Monaten. Respekt. *lach
Aber was ist denn nun dieses sogenannte Wasserbuch? Hier die Lösung des Mysteriums:
Zitat: Bei dem von mir geführten Wasserbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in das wasserrechtliche Benutzungserlaubnisse und -bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse sowie weitere wasserrechtlich relevante Sachverhalte eingetragen werden (§ 37 Wasserhaushaltsgesetz, §§ 157ff Landeswassergesetz).
Also unterm Strich heißt das nur, dass die Entsorgung von unserem Grund- und Drainagewasser sowie die Niederschlagswassereinleitung mit einer Befristung bis zum 23.11.2030 in diesem Wasserbuch eingetragen worden ist. Und Ihr werdet es nicht glauben – es lag keine Rechnung dem Schreiben bei.
Ach Du Schande… Behördenpost! « baublogs.info sagt
am 1. April 2011 @ 22:48
[…] diese Frage stellte sich jüngst im Baublog der ProHaus-Bauherren Jenny und Marcel, denen ein Brief von der Bezirksregierung – ja, in NRW […]