Und wieder Post von der Gerichtskasse Köln
Na, die haben ja lange nichts mehr von sich hören lassen. Wir wundern uns inzwischen schon, wie langsam sich so manche (Behörden-)Räder drehen. Das Bezahlen des Grundstücks ist mittlerweile schon zwanzig Tage her und immer noch haben wir keinen Nachweis in Form eines Grundbuchauszuges. Gestern hatten wir dann mal wieder Post von der Gerichtskasse Köln im Briefkasten liegen. Im Umschlag befindet sich mal wieder eine Rechnung – was auch sonst. Dieses Mal müssen wir die Streichung der Vormerkung im Grundbuch, die beglaubigte Kopie der Abschrift und das Eintragen (unseres Namens) im Grundbuch bezahlen. Macht in Summe knapp 200,– €. Ist doch klasse, oder? Erst bezahlen wir, damit wir im Grundbuch vorgemerkt werden und dann noch mal, damit das gestrichen wird und wir als Eigentümer eingetragen werden können. Naja, den Betrag haben wir dann flott überwiesen. Mal sehen, wie flott wir den Nachweis über unseren Grundstücksbesitz von denen erhalten.
Pjotr Petrovic sagt
am 12. Juli 2011 @ 10:20
Wer Grund- oder Wohneigentum erwirbt, darf sich auf bis zu fünf Rechnungen freuen.
Diese Rechnungen werden nicht von den Gerichtskassen, sondern ausschlieslich von den jeweiligen Gerichten, zu denen auch die Grundbuchämter gehören, in Strafsachen von den Staatsanwaltschaften gefertigt.
Die Gerichtskasse ist ausschließlich eine reine „Einziehungsbehörde“. Daher verlaufen Anfragen bezüglich des Rechnungsinhalts stets Ergebnislos bzw. mit dem Hinweis auf die rechnungsstellende Behörde.
Tip:
Erst in Ruhe die Rechnung durchlesen und erst dann sich an der richtigen Stelle aufregen. Wo, steht alles in den Rechnungen niedergeschrieben.
Marcel sagt
am 12. Juli 2011 @ 11:37
Hallo, Pjotr.
Wer regt sich denn auf? Da hast Du wohl etwas falsches interpretiert. Und wer sagt, dass die Rechnung vom Gericht gefertigt worden ist?
Richtig ist, und das gilt für uns beide: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Schönen Gruß,
Marcel