Wir haben eine Hausnummer
Irgendwie schon jeck: Für alles gibt es eine Verordnung und Paragraphen. Das trifft auch auf die Vergabe von Hausnummern zu. Gemäß § 10 der Eschweiler Straßenverordnung wurde für unseren Neubau nämlich die Hausnummer
festgesetzt. Diese muss spätestens bis zum Einzug unmittelbar neben dem Haupteingang in Höhe der Oberkante der Haustüre angebracht werden. Außerdem muss das Hausnummernschild gut lesbar und aus haltbarem Material sein! Kein Witz, so steht es im „Hausnummerierung Ihres Wohnhauses“-Schreiben der Stadt Eschweiler.
Wir haben so früh gar nicht mit einer Hausnummer gerechnet. Aber irgendwie cool… Tja, jetzt wissen wir auch endlich ganz genau, wo wir wohnen werden.
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