Grundbucheintragung: Wir sind Eigentümer

Deckblatt Urschrift NotarvertragAuch unser Notar hat uns mal wieder geschrieben und so wie es aussieht auch zum letzten Mal, denn ich zitiere mal eine Textpassage im Anschreiben, unser Grundstückskauf ist „notariell und grundbuchlich erledigt“. Hurra! Jetzt haben wir es auch Schwarz auf Weiß oder um es behördlich auszudrücken, wir haben die „Eintragungsbekanntmachung nach §§ 55 Grundbuchordnung (GBO)“ vom Grundbuchamt erhalten. Ist ansich nicht wirklich spannend, denn man erhält ein paar Blätter, auf denen fast nichts ‚draufsteht ausser dem Eigentumswechsel bzw. den vorherigen Eigentümer und dem neuen Eigentümer -WIR!! 🙂

Außerdem haben wir einen schicken Notarvertrag bzw. Kaufvertrag im Original mit Siegel und Bändchen vom Notar erhalten. Doll! Können wir also jetzt wegheften… und uns immer wieder angucken.

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