Bautenstandanzeige und Abnahmeberichte

Wir haben mal wieder Post von ProHaus erhalten. Uns wurde bestätigt, dass die Baugenehmigung bei ProHaus eingegangen sei. Außerdem wurden wir noch mal darauf hingewiesen, dass wir uns verpflichtet haben, den entsprechenden Bautenstand bei Vorliegen der Voraussetzung bei ProHaus anzuzeigen. Nach dieser Anzeige wird dann ein Termin vereinbart, bei dem sogenannte Abnahmeberichte angefertigt werden. Diese Berichte haben wir damals schon als Vordrucke von unserem Architekten bei dem Planungsgespräch ausgehändigt bekommen. Die Abnahmeberichte werden erstellt, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten und um Baumängel früh zu erkennen.

Die Abnahmeberichte sollte man unbedingt in Anspruch nehmen, da ansonsten ProHaus jeden Garantieanspruch für nicht selbst erstellte, nicht abgenommene Bauteile, ablehnen kann.

Dem Schreiben lag auch noch unsere „Mitteilung Baubeginn eines freigestellten Bauvorhabens nach § 67 BauO NRW“, von ProHaus nun ausgefüllt und unterschrieben, bei. Diese Mitteilung bzw. Anzeige müssen wir eine Woche vor dem betreffenden Termin dem Bauordnungsamt einreichen.

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