Archiv für Juli 28, 2010

Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW & Baustellenschild

Man sind die schnell. Am Dienstag Morgen habe ich bei der Stadt Eschweiler erst den Bauantrag in zweifacher Ausfertigung abgegeben und heute hatten wir schon wieder Post von der Stadtverwaltung. Zum einen befand sich darin ein Gebührenbescheid für das Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Vorzeitige Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll“. Uns wurde also wunschgemäß mitgeteilt – ich zitiere, „dass seitens der Stadt Eschweiler nicht beabsichtigt ist, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.“

Hurra! Und jetzt wissen wir auch, was mit dem „grünen Punkt“ gemeint ist. Guckt es euch doch einfach selber mal an:

Baustellenschild entfremdet kleiner

Da die Stadt soooo schnell war, haben wir auch ganz flott die geforderten Gebühren (50,– €) überwiesen – damit wir gar nicht erst aus der Übung kommen… Jetzt müssen nur noch 14 Tage vergehen und wir dürfen mit dem Bau beginnen. Das heißt frühestens am 12. August könnte der Bagger kommen.

Einladung zur Ausstattungsberatung (Bemusterung)

Gestern hatten wir mal wieder Post von ProHaus im Briefkasten. Es handelte sich dabei um die Einladung zur Ausstattungsberatung (auch als Bemusterung bekannt). Unsere Beratung findet laut Schreiben in dem „neuen“ Ausstattungszentrum in der Euregiostraße in Nordhorn statt.

Leider ist im Moment der Mitarbeiter, der die Termine vergibt, in der Bemusterung und somit erst wieder gegen Nachmittag telefonisch erreichbar. Na, dann hoffen wir doch mal, dass ich den dann noch erreiche, um auch einen kurzfristigen Termin für uns vereinbaren zu können.

Die Bemusterung bzw. der Ausstattungsberatungstermin ist irgendwie ein magischer Termin, denn hier wählt man schließlich das Aussehen und die Einrichtung des Hauses aus. Es werden die letzten Weichen gesetzt. Irgendwie total spannend.